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Die Freiheit im Tod - Das Recht auf Suizidhilfe (TRIGGERWARNUNG!!!)

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27.02.20 23:05
Fertiggestellt

Das Bundesverfassungsgericht ist in gewisser Hinsicht die mächtigste Instanz in der
Bundesrepublik Deutschland. Zwar kann es nicht von alleine aus tätig werden und
bedarf eines konkreten Klägers, nichtsdestotrotz sind seine Entscheidungen
zwingend bindend und können nicht überstimmt oder rückgängig gemacht oder
ignoriert werden.

Ein aktuelles Beispiel für genau diese Situation, stellt das Urteil vom 26.02.2020
dar. Der Anlass hierfür war das 2015 durch den Bundestag als Paragraf 217 in
das Strafgesetzbuch aufgenommene Verbot von geschäftsmäßiger Sterbehilfe und
aller Organisationen, die dies anbieten. Dieser Vorgang, der auch als
„Suizidbeihilfe“ bezeichnet wird, ist kein kommerzieller Akt. Unter
„geschäftsmäßig“ versteht man nur, dass ärztlich assistierte Selbsttötung einem
Patienten angeboten wird. Der Patient muss den Akt des Suizids jedoch nach wie
vor selbst durchführen, die Ärzte dürfen nur beispielsweise nach Beratungen
tödliche Medikamente bereitstellen. Dies wird als „passive Sterbehilfe“
bezeichnet, die in Deutschland Angehörigen der Betroffenen gestattet ist,
Organisationen jedoch nicht. Jedenfalls bisher. Die „aktive Sterbehilfe“, also
das bewusste Töten eines Menschen auf dessen Wunsch hin, ist allerdings,
aufgrund unserer Rechtslage nach wie vor verboten und gilt als Straftat.

Gegen Paragraf 217 legten in der Vergangenheit sowohl der Hamburger Verein
Sterbehilfe, als auch einige schwerkranke Menschen Klage ein. Sie bestanden auf
das Recht der Selbstbestimmung. Überraschenderweise hat das Bundesverfassungsgericht
den Klägern Recht gegeben und den Paragrafen für nichtig erklärt. Er
widerspreche tatsächlich den Persönlichkeitsrechten auf freie Selbstbestimmung
und der damit einhergehenden Unantastbarkeit der Menschenwürde. Folglich ist
seitdem die geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenngleich
gewisse Einschränkungen nach wie vor dem Staat obliegen. Hierzu zählen
beispielsweise eine Aufklärungspflicht. Auch festgesetzte Wartezeiten, um eine
vorschnelle Entscheidung des Betroffenen zu verhindern, stehen zur Debatte. Wie
erwartet polarisierte das Urteil enorm, löste große Freude einerseits,
Befürchtungen und Ablehnung andererseits aus. Die Debatte ist ideal sowohl für
Konservative als auch für Liberale geeignet, um sich richtig aneinander
aufzureiben. Unabhängig von sozialen oder politischen Prägungen, dürfen wir
jedoch die grundsätzliche Frage nicht aus den Augen verlieren: Hat der Mensch
das Recht darauf, sich das Leben zu nehmen und ist es moralisch vertretbar,
einen solchen Akt zu unterstützen? Diese Problematik ist, wie alle ethischen
Themen, nicht eindeutig zu klären und egal welche Meinung man auch vertritt, so
wird sie doch immer von mindestens einer Seite auf Empörung stoßen.
Nichtsdestotrotz ist es nur mithilfe von philosophischen Überlegungen möglich,
zumindest zu einer individuellen Ansicht zu gelangen, die natürlich nicht von
allgemeiner Gültigkeit ist, jedoch notwendig ist, um in dem
Entscheidungsprozess der Bewertung Fortschritte zu erzielen.

 

Selbstmord ist ein äußerst schwieriges Thema, wohl das schwierigste, an welches ich mich
jemals herangewagt habe. Ich möchte den Versuch dennoch unternehmen, da ich
Aufklärung für unverzichtbar halte.

Manche Themen werden einfach gesellschaftlich tabuisiert, das heißt, man spricht nicht
gerne über sie. Der Suizid gehört zweifelsohne dazu. Sein Ruf ist schlecht,
immer noch spricht man gerne vom Tod eines „Feiglings“, der sich seinen
Problemen entzieht, statt sich ihnen zu stellen. Der Selbstmord mancher
Menschen, die zumindest augenscheinlich ein „gutes Leben“ führen, was auch
immer das bedeuten mag, stößt auf Unverständnis. Früher hat sich die Kirche
geweigert den „Selbstmördern“ eine Bestattung zu ermöglichen und so endet
Goethes „Die Leiden des jungen Werther“ auch mit der Feststellung, dass das
Begräbnis von keinem Geistlichen begleitet wurde. Selbstmord sei wider die
Natur, da es nur Gott obliege, über Leben und Tod zu entscheiden.

 Organisationen der Sterbehilfe setzen zumindest ein begrüßenswertes Signal: Niemand wird verurteilt für seine Selbsttötungsabsichten. Das Thema wird eben nicht länger tabuisiert, sondern
regt zum Diskurs an. Wenigstens wird ernsthaft darüber diskutiert. Selbstmord
wird nicht verschwiegen! Aus diesem Grund gehen wir heute immerhin etwas
liberaler mit dem Suizid um, wenngleich sich die Gesellschaft in der Hinsicht
nach wie vor weiter öffnen muss. Vorstellungen von Gott, der über das alleinige
Recht des Tötens verfügt, sind veraltet und nicht mehr zeitgemäß. In der Natur
strebt jedes Wesen nach Leben, dies ist unbestreitbar. Die Pflanze wächst gen
Licht, das Tier jagt, um sich am Leben zu halten und auch der Mensch verfügt
grundsätzlich über einen Selbsterhaltungs-und Fortpflanzungstrieb. Diese
biologische Erkenntnis ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Das Tier lebt
schließlich ausschließlich diesen Instinkten gemäß. Der Mensch dagegen ist mehr
als nur Instinkt. Er ist auch Vernunftswesen und mit dieser Gabe der Fähigkeit
zur Reflexion und Anschauung gehen Probleme und Sorgen einher, denen sich kein
Tier dieses Planeten zu stellen hat. Kein Tier leidet an Trennungen vom
Partner, kein Tier ist sich der Grausamkeit der vom Menschen gemachten Welt
bewusst, kein Tier kann den Klimawandel intellektuell verarbeiten. Kurz gesagt:
Es ist durchaus verständlich, wenn ein Mensch seines Lebens überdrüssig wird
und somit kein Akt wider die Natur, wie Geistliche und Konservative auch heute
noch gerne argumentieren.

Rechtfertigt aber der alleinige Wille zum Sterben auch den Vorgang der Selbsttötung an sich?

Die Beantwortung dieser Frage hängt in erster Linie von dem Verständnis ab, welches
man allgemein vom Leben hat. Begreift man das Leben als Wunder und somit als
Privileg und Einzigartigkeit, so ist der Selbstmord abzulehnen. Wer jedoch eine
solche Ansicht vertritt, der ist sich wohl nicht im Klaren darüber, dass er
diese Vorstellung nur hat, weil es ihm schlichtweg an geeigneten Maßstäben des
Vergleichs mangelt. Wir hängen grundsätzlich nur so sehr an unserem Leben und
versuchen es für gewöhnlich derart zwanghaft künstlich in die Länge zu ziehen,
weil unser Leben uns als alternativlos erscheint. Wir waren nie in einem
anderen Leben (jedenfalls erinnern wir uns nicht, ausschließen kann man dies
natürlich nicht, so lange es nicht ausdrücklich wissenschaftlich widerlegt
ist), haben nie eine andere Welt gesehen. Was wäre, wenn wir mit Sicherheit
wüssten, dass wir nach dem Tod ein viel sinnvolleres Leben in anderer Gestalt,
anderer Dimension und so weiter führen dürften? Erschiene uns das bekannte
diesseitige Leben dann immer noch als Wunder und lebenswert?
Höchstwahrscheinlich nicht, denn wir kennen ja etwas Besseres! Dass uns das
Leben derart wichtig und schützenswert erscheint, liegt folglich ausschließlich
daran, dass wir nichts anderes kennen und demgemäß dieses Leben auch mit nichts
anderem vergleichen können. Dieses Leben ist nicht unbedingt ein einzigartiges
Wunder, wir halten uns nur an unsere Gewohnheiten, die letztendlich unsere
Ansichten prägen.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen, gelangt man zu einer wesentlich toleranteren
Umgangsweise mit dem Thema Selbstmord. Ein weiterer unumgänglicher Teilaspekt,
der einer Behandlung bedarf, ist die Verantwortung. Suizid wird oftmals den
Angehörigen des Toten gegenüber als unverantwortlich dargestellt. Man lässt
Freunde und Familie zurück, unter Umständen mit schweren Schuldgefühlen und
Gewissensbissen oder weigert sich, Verantwortung zu übernehmen, indem man sich
ihr durch Selbstmord entzieht. Dem entgegen tritt die philosophische
Denkrichtung des Existenzialismus, eine Epoche, die weite Teile des 20.
Jahrhunderts abdeckt und deren Hauptvertreter, der Franzose Jean-Paul Sartre
(1905-1980) ist. Gemäß dem Existenzialismus wird der Mensch, um mit Sartre zu
sprechen, in das Leben „geworfen“. Seine Existenz ist zufällig und nicht von
größerer Bedeutung, da sie auf keinen Gott oder dergleichen zurückzuführen ist.
Demgemäß enthält das Leben an sich auch keinen übergeordneten Sinn. Es ist
sinnlos und unbedeutend. Es obliegt dem Menschen selbst, sich einen eigenen
Sinn zu suchen. Im Existenzialismus ist der Mensch somit zur Freiheit
„verdammt“. Keine höhere Instanz leitet seine Geschicke, er muss frei wählen,
welchen Weg er einschlägt. Der Mensch muss sich immer und immer wieder
entscheiden. Daraus resultiert Eigenverantwortung für sein Handeln. Er kann
nicht in die Entscheidungsprozesse von anderen eingreifen, ist somit für
niemanden verantwortlich, außer sich selbst. Wenn der Mensch es aufgrund seiner
Sinnlosigkeit somit als richtig erachtet, sich selbst das Leben zu nehmen, so
darf und muss er diese Entscheidung alleine treffen. Verantwortung und Schuld
existiert nicht. Wenn der Mensch sich umbringen will, so ist er niemandem
Rechenschaft und Verantwortung schuldig, andererseits ist keiner seiner
Mitmenschen Schuld an dessen Selbstmord und somit ebenso wenig für das Handeln
verantwortlich. Der Suizid ist eine freie Entscheidung des einzelnen, die
niemanden etwas angeht!

An dieser Stelle könnte man sicherlich anzweifeln, ob es sich beim Selbstmord wirklich um
eine freie Entscheidung handelt oder ob dieser nicht doch vielmehr durch äußere
Umstände und Schicksalsschläge begünstigt wird und der Vorgang somit nur einen
Verzweiflungsakt, anstelle von einer bewussten und freien Entscheidung
darstellt. Wenn man, wie in diesem Beispiel, auf der deterministischen
Grundlage seine Argumentation stützt, so muss man sich im Gegenzug jedoch
berechtigterweise fragen, ob nicht jede Handlung des Menschen durch Faktoren
wie Erfahren, Umwelteinflüsse und Charaktereigenschaften determiniert, also
vorherbestimmt und somit nicht frei ist. Der Selbstmord ist dann keine freie
Entscheidung. Die Berufswahl, die Partnerwahl, die Entscheidung, diesen Essay
zu schreiben, die Entscheidung heute Pizza zu bestellen und morgen nach London
zu fahren, jedoch ebenfalls nicht! Eine sinnvolle und zielführende
Argumentation ist also nur mithilfe der Annahme von Freiheit möglich, selbst
wenn wir diese nicht bestätigen können. Alles andere wäre jedoch, wie meine
vorherigen Ausführungen belegen, irreführend und hilft bei der Problematik nicht
weiter.

Der Philosoph Friedrich Nietzsche (1844-1900) setzte sich in seinem berühmtesten
Werk „Also Sprach Zarathustra“ (1884) an einer Stelle ebenfalls mit der
Thematik des Selbstmordes auseinander. Dort heißt es: „Den freien Tod predige
ich Euch, der nicht heranschleicht wie Euer grinsender Tod, sondern der da
kommt, weil ich es will.“ Für Nietzsche ist der Selbstmord eine völlig legitime
Option, um aus dem Leben zu scheiden. Er betrachtet ihn gar als würdevollen und
ehrenhaften Tod. Als unwürdig erachtet Nietzsche, wie dem Zitat zu entnehmen
ist, den qualvollen, schmerzhaften Tod beispielsweise durch eine Krankheit, an
der man elendig und gebrochen zugrunde geht (symbolisiert durch den „grinsenden
Tod“). Entscheidet man sich jedoch aus freien Stücken dazu, seinem Leben ein
Ende zu bereiten und dahin zu scheiden, wann man selbst es möchte, ohne durch
äußere Umstände seiner Freiheit beraubt zu werden, hat man seine Ehre, laut
Nietzsche bewahrt.

Auf den Aspekt der Würde und das würdevolle Sterben, gehen auch Befürworter der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein. Zu ihnen zählt Helmut Feldmann,
einer der vielen Kläger, dessen Geschichte in einem Interview dargelegt wurde,
welche am 26.02.2020 in der Tagesschau ausgestrahlt wurde. Wenngleich er sich nach
wie vor seines Lebens erfreue, befürchte er, dass dies irgendwann nicht mehr so
sei, da er aufgrund einer unheilbaren Lungenkrankheit jederzeit qualvoll und
langsam zugrunde gehen könnte, wie er selbst berichtet. Seine Lebensqualität
stehe an oberster Stelle und wenn er diese nicht mehr gegeben sieht, möchte er
sich das Recht des vorzeitigen Ablebens bewahren. Herr Feldmann ist das Gesicht
von Millionen von Menschen, die anonym in der Masse versinken aber gleich
denken. Hinter jeder Tötungsabsicht steckt eine Geschichte, jeder Mensch hat
ein Gesicht und jeder Mensch hat das Recht darauf, sein Leben zu beenden und
sich dafür auch Unterstützung zu suchen!

Es ist anmaßend und autoritär, dass sich der Staat das Recht vorbehalten hat, den
erwünschten Tod zu verhindern. Es gibt ein Recht auf Leben aber keinen Zwang!
Wenn einem Menschen sein Leben, aus welchen Gründen auch immer, zu einer
unerträglichen Last wird, so darf ihm nichts und niemand, keinerlei Autorität,
vorschreiben, wie er zu handeln hat. Schließlich ist das eigene Leben auch
Privatsache, niemand außer einem selbst muss damit umgehen und es aushalten
können.

Natürlich ist Leben an sich etwas Schützenswertes. Vergessen dürfen wir allerdings nicht,
dass niemand von uns freiwillig auf dieser Welt ist. Sartre hat vollkommen
recht, wenn er sagt, dass wir in das Leben „geworfen“ werden, wie ein Spielball
auf dem Sportplatz. Kein Mensch hat es sich ausgesucht, zu leben, er hat
keinerlei Einfluss auf seine eigene Zeugung gehabt. Die Unfreiheit des Menschen
beginnt folglich bereits bei der Geburt und zieht sich fortan durch das gesamte
Leben. Ist es dann nicht mehr als richtig, dass er wenigstens über seinen Tod
frei entscheiden darf, wenn er schon bei seiner Geburt über keinerlei
Mitentscheidungsrecht verfügte? Wie kann man einem Menschen untersagen oder
auch nur vorwerfen, seine Freiheit, nach der wir alle unser Leben lang meist
erfolglos streben, wenigstens im Tod wieder zu erlangen? Ich konnte mich nicht
entscheiden, ob ich hier sein will oder nicht. Steht es mir dann nicht zu, zu
entscheiden, wann ich gehen will? Vorausgesetzt natürlich, dass ich diese
Freiheit gerne erlangen würde, wenn ich möchte, kann ich den Tod auch
schließlich ohne eigenes Eingreifen erwarten. Die Betonung liegt aber eindeutig
auf ich möchte!

Dieser Essay mag an manchen Stellen wie eine Werbung für Selbstmord erscheinen und ich bin
mir dieser Mehrdeutigkeit bewusst, ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass es
mir um Aufklärung geht und ich keinerlei andere Absichten verfolge. Ich werbe
nicht für Selbstmord, sondern für Verständnis und Toleranz. Selbstmord muss
nicht an Bedingungen wie Alter, Krankheit oder Depression geknüpft sein. Er
darf jedem zustehen und es sollte niemals einer Rechtfertigung bedürfen.

Fest steht auch, dass Suizid niemals unüberlegt oder aus dem Affekt heraus durchgeführt
werden sollte und auch nicht mit Hintergedanken wie als Racheinstrument. Es
handelt sich hierbei schließlich um eine Entscheidung von absoluter
Endgültigkeit, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Doch genau aus
diesem Grund sind Organisationen, die Suizidbegleitung anbieten und jetzt
wieder erlaubt sind, so wichtig. Sie verleiten nicht zu einem vorschnellen und
überstürzten Selbstmord, sondern liefern ausreichende Aufklärung und regen zur
Reflexion an, was definitiv besser ist, als die Betroffenen sich selbst zu
überlassen.

Präventionsmaßnahmen halte ich für sehr sinnvoll. Selbstmord sollte immer nur die letzte Alternative
sein, wenn sich ansonsten kein Ausweg bietet. Die Förderung von therapeutischen
Einrichtungen, sowie Aufklärung über Krankheiten wie Depressionen, unterstütze
ich daher sehr! Auch in dieser Hinsicht muss ein gesellschaftliches Umdenken
stattfinden. Viele Menschen, vor allem Männer, trauen sich auch heutzutage
nicht, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, aus Angst vor
gesellschaftlicher Ablehnung, da sie nicht dem schwachsinnigen
Männlichkeitsideal entsprechen und somit vermeintliche „Schwäche“, die eines
Mannes unwürdig ist, an den Tag legen. Stattdessen wird sich totgeschwiegen und
„tot“ ist in diesem Zusammenhang leider wörtlich zu nehmen. Dem muss unbedingt
entgegengewirkt werden durch Aufklärungsmaßnahmen!

Argumentevon der Gegenseite, wie, dass durch die Aufhebung des Verbots von geschäftsmäßiger Sterbehilfe besonders kranke Menschen einem gesellschaftlichen
Druck unterliegen, sich umzubringen, um niemandem mehr zur Last zu fallen oder
dass die Möglichkeit der Suizidbegleitung ausgenutzt wird, um bestimmte
Menschen „loszuwerden“, sind allesamt irreführend. Der Patient muss seine
Entscheidung nicht begründen! Die Suizidbegleitung ist als Angebot zu verstehen
und nicht als Verpflichtung, wie diese Argumente indirekt implizieren. Wer
sterben will, kann dies ohnehin jederzeit selbst durchführen. In diesem Fall
fragt auch keiner, ob er es nur des gesellschaftlichen Drucks wegen getan hat!
Angebote erweitern die Freiheit, sie zu ergreifen, ist kein Muss aber eine
Option. Es beschwert sich schließlich auch keiner, dass wir so viele
verschiedene Parteien bei Wahlen zur Auswahl haben. Muss man deswegen eine ganz
bestimmte Partei wählen? Selbstverständlich nicht! Genau so verhält es sich
auch hierbei. Es gibt ein Recht auf Leben aber keinen Zwang. Ebenso gibt es ein
Recht auf Sterben, aber keinen Zwang (zumindest keinen der auf Freiwilligkeit
beruht).

Hermann Gröhe von der CDU argumentiert, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
„der Normalisierung der Selbsttötung als Behandlungsoption den Weg“ bereite und
Kerstin Griese von der SPD fügt an, sie wollte nicht, dass Suizidhilfe „so
normal wird wie ein Antibiotikum“. Dem setze ich entgegen, dass Suizid als
letzte Behandlungsoption durchaus legitim ist und es sich bei der Hilfe um eine
zutiefst menschliche Dienstleistung handelt, ebenso wie der Erwerb eines
Antibiotikums! Das Problem hierbei ist, dass solche Kritiker von sich auf
andere schließen. Nur weil sie ihr eigenes Leben genießen, was mich im Übrigen
sehr freut, heißt das nicht automatisch, dass alle Menschen ihr Leben genießen
und als wertvoll erachten müssen. Diese Annahme ist ein naturalistischer
Fehlschluss, ein logischer Denkfehler! Ob ein Leben lebenswert ist, liegt
einzig und allein im Ermessen des Einzelnen.

Das Bundesverfassungsgericht liegt nicht nur mit dem Urteil an sich, sondern auch
mit der Begründung vollkommen richtig. Das Verbot von Suizidhilfe widerspricht
dem Grundgesetz, die Aufhebung des Paragrafen ist nur folgerichtig. Die Würde
des Menschen ist unantastbar, besagt der erste Artikel unseres Grundgesetzes,
dem alle anderen untergeordnet sind. Damit einher geht das Recht auf
Selbstbestimmung, was sich natürlich auch auf den eigenen Tod bezieht. Ich
halte es für verwerflich, einen zutiefst leidenden Menschen mit aller Macht am
Leben zu halten, wenn es seinem eigenen Wunsch ausdrücklich zuwiderläuft.
Meines Erachtens ist dies menschenverachtend und entwürdigend!

Ein weiterer Vorteil dieser Organisationen ist, dass sie den Hinterbliebenen das Ableben des
Betroffenen erleichtern. Ein Unbeteiligter nimmt einem Familienmitglied die
Hürde ab, die tödlichen Medikamente zur Verfügung zu stellen und verhindert
somit etwaige Schuldgefühle bei dem betroffenen Familienmitglied, welches unter
Umständen Gewissensbisse hat, derjenige gewesen zu sein, der den Tod
unterstützt hat.

 

Sterben ist ein Menschenrecht. Wie alle Rechte kann es in Anspruch genommen werden, muss
aber nicht. Professionelle Unterstützung ist in jeder Hinsicht wünschenswert
und absolut sinnvoll, um jede Form von späterer Reue oder Unentschlossenheit zu
verhindern. Selbstmord ist schlimm für die Hinterbliebenen, keine Frage. In
unserer glücklicherweise säkularisierten Welt bestimmt aber kein Gott mehr über
Leben und Tod, sondern es liegt im Ermessen des Einzelnen und da schon die
Geburt unfreiwillig erfolgte, ist niemandem das Recht auf Suizid zu entziehen.
Schon Aristoteles sagte, dass das Glück das Endziel allen menschlichen Handelns
ist. Demgemäß ist keinem Menschen zu verübeln, dass wenn er dieses Ziel der
Glückseligkeit nicht erreicht hat, er sein Leben beenden darf, wenn er das
möchte. Um es im besten Falle gar nicht so weit kommen zu lassen und den
Menschen die Lebensfreude zurück zu schenken, müssen wir miteinander sprechen,
uns mit Offenheit und Empathie begegnen und uns auch trauen, einen
gesellschaftlichen Diskurs über ernste Themen anzuregen, anstatt ihm aus dem
Weg zu gehen. Ansonsten darf man sich nicht über die Konsequenzen wundern, denn
keiner ist irgendwem verpflichtet oder verantwortlich, außer sich selbst!

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